§ 18 IPRG
Vorliegende OGH Entscheidung befasst sich mit der Frage, welche Unterhaltsansprüche eine in Österreich lebende, bulgarischen Staatsbürgerin vom Beklagten einfordern kann. Der OGH prüfte dabei, in welcher Form österreichische, sowie bulgarische Kollisions- und Verweisungsnormen zur Anwendung kommen können.