§ 7 LBG; § 785 ABGB
Vorliegende Entscheidung wendet sich den unterschiedlichen Methoden der Wertermittlung zu und informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass bei Ermittlung des Schenkungspflichtteils auf den Wert des Sache zur Zeit des Erbfalls ohne Rücksicht auf spätere Wertveränderungen Bedacht zu nehmen ist.