§ 810 ABGB
Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH klar, dass der Abschluss eines Realteilungsvertrages zwischen einer bedingt erbantrittserklärten Alleinerbin als Vertreterin der Verlassenschaft mit der Miteigentümerin einer Liegenschaft ein genehmigungspflichtiges Veräußerungsgeschäft darstellt, da dies nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörend gewertet werden kann.