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Keine Freiheitsbeschränkung, wenn der Bewegungs- und Handlungsspielraum erweitert wird

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/171iFamZ 2011, 210 Heft 4 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Mit vorliegendem Urteil wird erörtert, welche Maßnahmen als Freiheitsbeschränkung zu qualifizieren sind und wann eine solche Maßnahme iSd HeimAufG an einer Person durchgeführt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 3 HeimAufG

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