Zusammenfassung: Folgender Beitrag behandelt, wie im Falle von Schenkungen eines Ehegatten an den anderen diese ausgeglichen werden und ob dies das Aufteilungsgericht zu entscheiden hat. Das Gericht hielt fest, dass in drei Schritten zu prüfen sind, ob der Schenkungsvertrag eine "vorweggenommene Scheidungsvereinbarung" ist, die Schenkung überhaupt der Aufteilungsmasse untergeordnet ist, sowie ob die Schenkung dem Zwecke der Aufrechterhaltung der Ehe diente.