Zusammenfassung: Mit vorliegendem Urteil wird auf die Notwendigkeit der Aktualität eines ärztlichen Dokuments bei Vornahme einer Freiheitsbeschränkung eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Unterbringungsbeschluss oder ein Arztbrief ohne Gefahrenprognose dieser Notwendigkeit nicht gerecht werden.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 HeimAufG