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Aufklärungspflicht gegenüber einer Ärztin als Patientin

MedizinrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael Ganner (Bearbeitung)iFamZ 2011/161iFamZ 2011, 205 - 206 Heft 4 v. 1.7.2011

§ 1299 ABGB

Mit vorliegender Entscheidung wird klargestellt, dass sich der Umfang der Aufklärungspflicht nach den bestehenden Vorkenntnisse des Patienten richtet. Diese gilt es vom behandelnden Arzt in einem Vorgespräch festzustellen. Ebenfalls muss über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt werden.

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