ߧ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG; § 148 Abs 2 ABGB; § 178 ABGB
Mit vorliegender Entscheidung befasst sich der OGH mit den Rechtfertigungsgründen für die Aussetzung des Besuchsrechts und den Entzug des Informationsrechts hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Kindes.