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Verhängung einer Geldstrafe wegen Kontaktvereitelung

FamilienrechtJudikaturGabriela Thoma-Twaroch (Bearbeitung)iFamZ 2011/137iFamZ 2011, 196 Heft 4 v. 1.7.2011

§ 359 EO; ߧ 79 Abs 2 Z 1 AußStrG

Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH klar, dass eine Anwendung von Zwangsmitteln nach ߧ 79 Abs 2 Z 1 AußStrG nicht im Vorhinein angedroht werden muss.

OGH 24.2.2011, 6 Ob 15/11s

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