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Ein formloses Innehaltungsersuchen per E-Mail ist nicht anfechtbar, sondern unbeachtlich

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Bearbeitung); Thomas Garber (Anmerkung)iFamZ 2011/11iFamZ 2011, 18 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 16 Abs 2 UVG

Vorliegender Entscheidung liegt die Frage zugrunde, ob ein formloses Ersuchen um Innehaltung der Unterhaltsvorschüsse Rechtswirkungen zu entfalten vermag.

OGH 19.10.2010, 10 Ob 66/10v

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