§ 16 UVG
In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit dem Antrag eines Unterhaltsschuldners zu beschäftigen, nach unverschuldetem Verlust seiner Arbeitsstelle den Unterhalt herabzusetzen.
OGH 05.10.2010, 10 Ob 67/10s
§ 16 UVG
In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit dem Antrag eines Unterhaltsschuldners zu beschäftigen, nach unverschuldetem Verlust seiner Arbeitsstelle den Unterhalt herabzusetzen.
OGH 05.10.2010, 10 Ob 67/10s