§ 41 TirKAG; § 46 TirKAG; § 3 Abs 3 KA-AZG
Unter Bezugnahme auf die Behandlung von Pfleglingen in der Sonderklasse hatte sich das erkennende Gericht mit weitreichenden Fragen in Hinblick auf Poolgeldansprüche und Überstundenabgeltungen in Tiroler Krankenanstalten zu befassen.