§ 82 Abs 1 Z 3 EheG
In vorliegender Rechtssache war zu klären, ob im Falle der Vermietung einer größeren Anzahl von Wohnungen vom Unternehmerbegriff des § 82 Abs 1 Z 3 EheG auszugehen ist, oder ob etwa bloß eine Wertanlage unterhalten wird.
§ 82 Abs 1 Z 3 EheG
In vorliegender Rechtssache war zu klären, ob im Falle der Vermietung einer größeren Anzahl von Wohnungen vom Unternehmerbegriff des § 82 Abs 1 Z 3 EheG auszugehen ist, oder ob etwa bloß eine Wertanlage unterhalten wird.