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Die Überlassung der Nachlassaktiva an einen Gläubiger steht der Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens nicht entgegen

ErbrechtBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2009/89iFamZ 2009, 111 Heft 2 v. 1.3.2009

ߧ 164 AußStrG; ߧ 154 AußStrG; ߧ 183 AußStrG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Überlassung der Nachlassaktiva an einen Gläubiger der Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens nicht entgegensteht.

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