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Keine Vertretung durch den ehelichen Scheinvater im Unterhaltsverfahren gegen die Mutter

AußerstreitrechtAnm. v. Dr. Robert Fucik, BMJiFamZ 2009/65iFamZ 2009, 89 - 91 Heft 2 v. 1.3.2009

ߧ 5 Abs 1 AußStrG; § 271 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage der Vertretung des minderjährigen Kindes durch den ehelichen Scheinvater im Unterhaltsverfahren gegen die Mutter zu befassen. Mit Anmerkungen von Robert Fucik.

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