§ 163b ABGB; § 2 AußStrG; § 5 Abs 2 AußStrG
Wer hat in einem Verfahren gem § 163b ABGB neben dem Kind Parteistellung? Behindert das Bestehen einer ehelichen Vaterschaft eine Antragstellung nach § 163b ABGB bzw unterliegt der Anspruch auf die gerichtliche Feststellung der biologischen Vaterschaft einer Verjährungsfrist?