§ 94 Abs 2 EheG
Der OGH hatte zu entscheiden, inwieweit das Verhalten des Unterhaltsverpflichteten in Bezug auf den wiederholten Ehebruch des Ehegatten Einfluss auf die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs hat.
OGH 17.10.2007, 7 Ob 211/07s
§ 94 Abs 2 EheG
Der OGH hatte zu entscheiden, inwieweit das Verhalten des Unterhaltsverpflichteten in Bezug auf den wiederholten Ehebruch des Ehegatten Einfluss auf die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs hat.
OGH 17.10.2007, 7 Ob 211/07s