vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsprechung - Keine Bindung an die Scheidungsfolgenvereinbarung gem § 55a EheG bei Zurückziehung des Scheidungsantrags

EherechtAstrid Deixler-HübneriFamZ 2008/21iFamZ 2008, 31 - 32 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 55a EheG

Der OGH hatte zu entscheiden, ob bei Zurückziehung des Scheidungsantrags, der die Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses zur Folge hat, noch Bindung an eine nach § 55a EheG getroffene Vereinbarung besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!