§ 2 UbG; § 2 Abs 2 HeimAufG
Der OGH hatte über den Anwendungsbereich des UbG zu entscheiden. Fraglich war, ob das UbG auf eine psychogeriatrische Station anwendbar ist.
§ 2 UbG; § 2 Abs 2 HeimAufG
Der OGH hatte über den Anwendungsbereich des UbG zu entscheiden. Fraglich war, ob das UbG auf eine psychogeriatrische Station anwendbar ist.