vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Regelungsverfügung gem § 382 Abs 1 Z 8 litc 1.Fall EO steht eine erlassene Gewaltschutz-EV entgegen

RechtsprechungEherechtBearb. v. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2008/134iFamZ 2008, 261 - 262 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 382 Abs 1 EO; § 382b EO

Der Einräumung der gemeinsamen Nutzung der Ehewohnung durch eine Regelungsverfügung steht eine erlassene Gewaltschutz-EV, da die Regelungsverfügung ansonsten außer Kraft gesetzt werden würde entgegen. § 382b EO ist jedoch gegenüber der Regelungsverfügung lex specialis.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!