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Rechtsprechung - Verfristung von Eheverfehlungen - Zweck des § 473a ZPO

EherechtJudikaturAstrid Deixler-Hübner (Bearb)iFamZ 2008/103iFamZ 2008, 213 Heft 4 v. 1.7.2008

§ 57 EheG; § 473a ZPO

Der OGH hatte sich iZm einem Scheidungsverfahren mit dem Zweck des § 473a ZPO zu befassen. Dient die Norm dazu, dem Berufungsgegner die Möglichkeit zu geben, das Fehlen von Feststellungen zu rügen?

OGH 1.4.2008, 10 Ob 29/08z

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