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Rechtsprechung - Angemessenheit von Reaktionshandlungen gem § 49 Satz 3 EheG

EherechtJudikaturAstrid Deixler-Hübner (Bearb)iFamZ 2008/104iFamZ 2008, 214 Heft 4 v. 1.7.2008

§ 49 Satz 3 EheG; § 60 Abs 1 EheG

Der OGH hatte zu entscheiden, ob körperliche Misshandlungen eine angemessene Reaktionshandlung auf ehewidriges Verhalten des anderen Ehegatten sein kann.

OGH 3.4.2008, 8 Ob 39/08f

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