§ 6a ZPO; § 528 Abs 2 Fall 2 ZPO
Bei unterlassener Einstellung des Bestellungsverfahrens und Nichtbeistellung eines einstweiligen Sachwalters durch das Sachwalterschaftsgericht kann das Prozessgericht unter der Voraussetzung der Gefahr in Verzug die bestellung eines Kurator beantragen.