Art 3 RL 80/987/EWG - Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob der Begriff Arbeitsentgelt, wie er im nationalen Recht definiert ist, Entschädigungen wegen rechtswidriger Kündigung einschließt. Trifft dies zu, so fallen diese Entschädigungen unter die RL 80/987/EWG (Insolvenz-RL).