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IESG § 1 Abs 4a

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4808/29/97 Heft 4808 v. 21.1.1997

( IESG § 1 Abs 4a ) Bei Bemessung des Insolvenz-Ausfallgeldes für Abfertigungen wird nicht der Netto-, sondern der Bruttobetrag der Abfertigung begrenzt. OGH 8 Ob S 7/96 v. 13.06.1996.

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