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Humanvermögensrechnungen

RechnungswesenFranko MilostRWZ 2000/49RWZ 2000, 150 Heft 5 v. 20.5.2000

Zweck der Rechnungslegung ist es, die Adressaten der Jahresabschlüsse über die Ereignisse im Geschäftsleben eines Unternehmens zu informieren. Rechnungslegungsinformationen sollten in diesem Zusammenhang ein reales Bild der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens und seines Erfolges bieten. Könnten jedoch unterschiedliche Anwendungen von Rechnungslegungsprinzipien und Ansätze Zweifel bezüglich der Realität der Rechnungslegungsinformationen bewirken? Im vorliegenden Beitrag wird diese Frage vom Autor am Beispiel der Bewertung von Investitionen in die Beschäftigten beantwortet.

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