Der Beitrag beschäftigt sich mit der materiellen Gestaltung von Jahresabschlüssen im Rahmen der Bilanzpolitik. Besonderes Augenmerk wird der Ausnutzung von Ermessenspielräumen bzw. von faktischen Wahlrechten gewidmet. Im nächsten Beitrag folgen die bilanzpolitisch relevanten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte.