In zwei rezenten E hat der EuGH sowohl den Begriff des Finanzinstituts nach Art 4 Abs 1 Z 26 CRR iZm Holdinggesellschaften als auch den Begriff des Kreditinstituts interpretiert.1 Mittlerweile hat die Regulierung die Rsp tw wieder überholt.
In zwei rezenten E hat der EuGH sowohl den Begriff des Finanzinstituts nach Art 4 Abs 1 Z 26 CRR iZm Holdinggesellschaften als auch den Begriff des Kreditinstituts interpretiert.1 Mittlerweile hat die Regulierung die Rsp tw wieder überholt.