vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit - Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung

BeiträgeAnna ItkinZFR 2023/261ZFR 2023, 585 Heft 12 v. 13.12.2023

1. Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Am 5. 1. 2023 ist die CSRD11RL (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. in Kraft getreten. Nach der Umsetzung der RL müssen Unternehmer für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. 1. 2024 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, sofern bestimmte Größenkriterien nach § 221 UGB22Die Kom hat am 17. 10. 2023 die DelRL (EU) C(2023) 7020 final vorgelegt, mit der die Größenkriterien um jeweils 25 % angehoben werden sollen. Die RL soll bereits für Geschäftsjahre anwendbar sein, die am 1. 1. 2024 beginnen. überschritten werden. Die CSRD ersetzt die CSR-RL33RL 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen. (vgl § 243b und § 267a UGB). Die Mitgliedstaaten müssen die RL bis zum 6. 7. 2024 in nationales Recht transformieren. Die Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts wird dem Vernehmen nach im UGB geregelt (anstelle der §§ 243b und 267a UGB). Die Berichtspflichten ergeben sich aber im Detail nicht aus der CSRD, sondern aus der DelVO C(2023) 5303 final44DelVO (EU) C(2023) 5303 final der Kom vom 31. 7. 2023 zur Ergänzung der RL 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. (in der Folge: DelVO), die die Kom am 31. 7. 2023 vorgelegt hat.55Die deutsche Übersetzung der DelVO ist mit Vorsicht zu genießen. Bspw wird "net revenue" mit "Nettoeinnahmen" übersetzt. Kapitalgesellschaften haben in der GuV aber keinen Posten "Nettoeinnahmen", sondern nur den Posten "(Netto-)Umsatzerlöse" (§ 231 Abs 2 und 3 Z 1 UGB). Die DelVO ist nach Inkrafttreten unmittelbar anwendbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Anhang I der DelVO enthält insg 12 verschiedene Stellungnahmen (European Sustainability Reporting Standards, kurz: "ESRS"), die sektorunabhängige Berichtspflichten vorsehen. Die ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) bestimmen "Grundsätze ordnungsgemäßer Nachhaltigkeitsberichterstattung" und ESRS 2 legen "allgemeine Angaben" fest, die berichtspflichtige Unternehmer im Nachhaltigkeitsbericht anführen müssen. Die zehn anderen Standards setzen sich aus folgenden themenspezifischen Standards zusammen: fünf zu Umweltaspekten (E1-E5), vier zu sozialen Themen (S1-S4) und ein Standard zum Thema Governance (G1). Die Angabepflichten in den ESRS bestehen gem ESRS 1 Rz 16 aus einem oder mehreren unterschiedlichen Datenpunkten. Insg enthalten die ESRS 1.084 Datenpunkte.66827 der Datenpunkte sind "Soll-Bestimmungen", 257 hingegen lediglich "Kann-Bestimmungen", s EFRAG, List of ESRS Date Points - Implementation Guidance, 06-02 SR TEG meeting, 15. 11. 2023, https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=%2Fsites%2Fwebpublishing%2FMeeting%20Documents%2F2302241036281819%2F06-02%20-%20Methodology%20-%20Draft%20List%20of%20ESRS%20Data%20Points%20-%20Implementation%20Guidance%20-%20final%20SRB%20meeting%20231115.pdf (20. 11. 2023). Für die themenspezifischen Standards ist gem ESRS 1 Rz 41 eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens zu ermitteln. Ergibt die Wesentlichkeitsanalyse, dass für einen oder mehrere Nachhaltigkeitsaspekte77Nachhaltigkeitsaspekte sind gem Anhang II der DelVO Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte sowie Governance-Faktoren einschließlich der Nachhaltigkeitsfaktoren iSd SFDR (VO [EU] 2019/2088). wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen vorliegen, so werden diese den themenspezifischen Standards zugerechnet und die darin enthaltenen Datenpunkte müssen offengelegt werden. Die Wesentlichkeitsanalyse ist damit das Herzstück des Nachhaltigkeitsberichts, weil diese die Berichtspflichten des Unternehmens eingrenzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte