vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höchstgerichtliche Verantwortung**Die Entscheidungen zum besprochenen Fall können im RIS nachgelesen werden:
AsylGH 6.11.2009, A5 405301-1/2009; AsylGH 15.1.2013, A5 405301-1/2009; VfGH 27.4.2010, U 3428/09 ua. Der ablehnende, begründungslose Beschluss des VfGH im zweiten Rechtsgang ist nicht im RIS veröffentlicht.

vor.satzRonald Frühwirthjuridikum 2013, 137 Heft 2 v. 22.8.2013

Frau B. ist Staatsangehörige von Kamerun. Sie und ihr Ehegatte gehören einer oppositionellen Partei an. Ihr Ehegatte arbeitete als Taxifahrer und war Funktionär der Gewerkschaft. Das Ehepaar war politisch interessiert und engagiert. Schon einmal wurden beide wegen der Teilnahme an einer Demonstration gegen die Regierung festgenommen, ungerechtfertigt mehrere Tage angehalten, geschlagen und von Polizeikräften mit dem Tode bedroht. Wegen eines massiven Preisanstiegs von Lebensmitteln und Benzin und wegen einer vom Staatspräsidenten angekündigten Verfassungsänderung kam es schließlich erneut zu Demonstrationen und Protesten in Kamerun. Diese Proteste wurden unter anderem von der Gewerkschaft organisiert. Es kam zu einem Streik, an dem auch der Ehegatte von B. teilnahm. Die Ehefrauen der Streikenden versorgten diese mit Nahrungsmitteln. Am dritten Tag der Proteste bereitete B. zu Hause gemeinsam mit anderen Frauen gerade Essen für die Streikenden zu, als uniformierte Sicherheitskräfte auftauchten. Die Polizeibeamten fragten die Frauen nach dem Aufenthaltsort einiger Gewerkschaftsfunktionäre. Nachdem sie die gewünschten Auskünfte nicht erhielten, schlugen die Polizeibeamten die Frauen und nahmen sie in Gewahrsam. B. wurde mit anderen Frauen in eine Gefängniszelle gesperrt und erneut nach dem Aufenthaltsort ihres Mannes befragt. Weil sie ihn nicht nannte, wurde sie erneut geschlagen, bis sie dann in eine andere Zelle gebracht wurde, wo man sie allein anhielt. Dort wurde sie von drei Polizeibeamten gestoßen und getreten. Zwei hielten sie schließlich an den Armen fest, während ein dritter sie vergewaltigte. B. war damals schwanger. Sie verlor das Bewusstsein. Die Polizeibeamten warfen den regungslosen Körper der bewusstlosen Frau auf die Straße. Dort wurde B. von einer unbekannten Frau gefunden und ins Krankenhaus gebracht, wo sie sich vier Wochen lang aufgrund der erlittenen Verletzungen in stationärer Behandlung befand.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!