( BAG § 15 Abs 4 lit b, § 9 ) Das Heranziehen eines Kochlehrlings zum Reinigen der Küche ist, obwohl dies keine berufsspezifische Tätigkeit darstellt, nicht unzulässig, wenn diese Hilfstätigkeiten nicht ausufern.
ASG Wien 3 Cga 172/95z v. 23.07.1997, rk.