vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haushaltsversicherung: Risikoausschluss betreffend Geschäftsgelder - Beweislast trifft Versicherer

WirtschaftsrechtJudikatur VersicherungsrechtRdW 2005/694RdW 2005, 615 Heft 10 v. 17.10.2005

Art 2.2.4 ABH 1996

Nach Art 2.2.4 ABH 1996 (Allgemeine Bedingungen für Haushaltsversicherungen) sind Geschäfts- und Sammelgelder nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Die Beweislast, dass es sich bei gestohlenen Geldern um Geschäftsgelder handelt, obliegt dem Versicherer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!