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Härtefallregelung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 30infas 2014, 165 Heft 4 v. 1.7.2014

Auch im Fall des nur phasenweisen Überschreitens des durchschnittlichen Zeitdrucks ist das Tatbestandsmerkmal des durchschnittlichen Zeitdrucks nicht mehr erfüllt.

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