VO BGBl II 2000/95
In den EStR 2000 werden folgende Aussagen getroffen:
Rz 4358 (betrifft die Handelsvertreterverordnung BGBl II 2000/95 ):
„Wird eine Handelsvertretertätigkeit von einer Mitunternehmerschaft ausgeübt, kommt die Anwendung der Pauschalierung für die Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft in Betracht. Der Betriebsausgabenpauschbetrag steht unabhängig von der Anzahl der an der Mitunternehmerschaft beteiligten Handelsvertreter einmal zu.“