SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/207RdW 2001, 189 Heft 3 v. 15.3.2001
Gem § 32 Z 1 lit a EStG 1988 gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 3 EStG 1988 auch Entschädigungen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen gewährt werden.