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Haftungsverpflichtung als Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer

ARD 5222/14/2001 Heft 5222 v. 19.6.2001

( § 21 Z 1 KVG ) Eine vertraglich übernommene Haftungsverpflichtung, die Voraussetzung für den Erwerb des Geschäftsanteiles ist, ist ohne Rücksicht darauf, ob der Erwerber des Geschäftsanteils überhaupt als Haftender herangezogen wird, in die Bemessungsgrundlage für die Börsenumsatzsteuer einzubeziehen.

VwGH 09.11.2000, 97/16/0354

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