vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftungsprivileg des Arbeitgebers bei Arbeitsunfall mit nicht haftpflichtversichertem Kfz

BetriebswichtigesARD 4955/27/98 Heft 4955 v. 11.8.1998

( ABGB § 1157, ASVG § 333 Abs 3, § 175 ) Ein Arbeitgeber genießt bei einem Arbeitsunfall eines Arbeitnehmers mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen und nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendeten Fahrzeug auch dann das Haftungsprivileg des § 333 Abs 1 ASVG, wenn er für dieses Kfz keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

OGH 9 Ob A 126/98i v. 29.04.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte