( § 9, § 4, § 254, § 248 BAO ) Auch wenn die Verwirklichung eines die Haftung des Geschäftsführers auslösenden Abgabentatbestandes beim Primärschuldner noch strittig ist, ist vom Entstehen des Abgabenanspruchs und somit der Haftung des Geschäftsführers auszugehen.
VwGH 13.10.1999, 95/13/0149