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Haftung für Beratungsfehler bei interdiszipliniären Rechtsberatungsleistungen

BetriebswichtigesARD 5016/17/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( ABGB § 1299 ) Erklärt ein Rechtsanwalt bei der Beratung eines Klienten diesem, dass er nicht in der Lage sei, die steuerlichen Konsequenzen eines Vertrages zu beurteilen, und verweist er den Klienten diesbezüglich an einen Steuerberater, haftet er bei Abschluss des Vertrages ohne Zuziehung des Steuerberaters nicht für den Schaden infolge eines steuerlichen Beratungsfehlers.

OGH 2 Ob 303/98t v. 19.11.1998

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