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Haftung des Kommanditisten für Kommunalsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5034/18/99 Heft 5034 v. 15.6.1999

( KommStG § 6 ) Kommanditisten sind hinsichtlich der Kommunalsteuer Gesamtschuldner und können zur Haftung für vom zahlungsunfähigen Komplementär geschuldete Kommunalsteuer herangezogen werden.

VfGH B-2796/97 v. 28.09.1998

Angesichts der Berechtigung des Gesetzgebers, die zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen aus sachlichen Gründen zu durchbrechen oder unbeachtet zu lassen, lässt die Haftung von Kommanditisten für Kommunalsteuerschulden einer KG die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des VfGH (insbesondere VfGHB-178/75 v. 17. 10. 1977 = ARD 3140/20j/79 zu § 4 Abs 1 GewStG 1953) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass die vorliegende Beschwerde - unter dem Blickwinkel der vom VfGH zu prüfenden Rechtsverletzungen - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

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