( § 3 KautSchG ) Die auf Verlangen des Vermieters erfolgte Mitunterfertigung des Mietvertrages des Arbeitgebers durch einen Prokuristen im Sinne einer persönlichen Haftung stellt keine dem Arbeitgeber gewährte, von Nichtigkeit bedrohte Kaution dar.
OGH 17.05.2000, 6 Ob 1/00s