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Haftpflichtversicherung - verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ersatzansprüche

WirtschaftsrechtJudikatur VersicherungsrechtRdW 2005/693RdW 2005, 615 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 364a ABGB

Art 18 Z 1.1 EHVB 1993

Auch verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ersatzansprüche (zB der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gem § 364a ABGB) gegen die versicherte Gemeinde, die auf eine Schadensstelle (hier: Kanalanlage) auf ihrem Grundbesitz zurückzuführen sind, unterliegen Art 18 Z 1.1 EHVB 1993, sodass der Betriebshaftpflichtversicherer deckungspflichtig ist.

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