Armenien und Kuba sind laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2007/98) dem Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen (BGBl III 1999/145) beigetreten. Armenien ist weiters auch dem Haager Testamentsabkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl 1963/295) beigetreten (Kundmachung in BGBl III 2007/97). Die Mitgliedstaaten der Haager Übereinkommen können auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht abgerufen werden (http://hcch.e-vision.nl ).