vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GSVG § 133 Abs 2

SozialversicherungARD 5037/14/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

( GSVG § 133 Abs 2 ) Mangels Tätigkeitsschutzes ist ein Handelsagent mit Einmannbetrieb keineswegs auf die Tätigkeit eines Handelsvertreters (-agenten) allein verweisbar, sondern auf das gesamte Verweisungsfeld der sich aus § 124 Z 10 GewO 1994 ergebenden Handelsberufe. OGH 10 Ob S 252/98a v. 18.08.1998.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte