100%ige Verlustverrechnung, ohne den Verlust tragen zu müssen, Firmenwertabschreibung von Zufallswerten, Beteiligungsgemeinschaften mit willkürlichen Beteiligungsgrenzen führen nicht nur zu Vorteilen für die Begünstigten, sondern schließen andere Gesellschaften willkürlich von diesen Vorteilen aus und stellen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Frage.