1. Leistungsbeziehungen zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern bzw. deren Betrieben als betriebliche Vorgänge setzen voraus, dass sie dem allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechend abgewickelt werden und dass sie unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Entnahme-Einlage-Vorgänge vor.