Beim Kauf eines Unternehmens besteht, auch wenn ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, keine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers nach den §§ 377 378 HGB. OGH 20. 3. 2002, 3 Ob 290/01w
Problem
Eine GmbH kaufte von einer KG
entweder ein Gaststättenunternehmen