1 Problemstellung
Ein Ziel jeder Kostenrechnung ist die verursachungsgerechte Zurechnung von Kosten auf die Kostenträger. Die Kosten des indirekten Leistungsbereiches werden in traditioneller Form mit Zuschlagssätzen, wie z. B. dem Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz abgerechnet. Ziel der Prozesskostenrechnung ist es, die mangelhafte Zurechnung der proportionalen Gemeinkosten der Kostenstellen des indirekten Leistungsbereiches durch pauschale Prozentaufschlagssätze zu verbessern. Im Rahmen der Prozesskostenrechnung wird deshalb versucht, die Verrechnung der Kosten der Kostenstellen der indirekten Leistungsbereiche nach Maßgabe der Verrichtungsbeanspruchungen (Prozesse) d. h. nach Inanspruchnahme betrieblicher Ressourcen auf die Kostenträger weiterzuverrechnen. Statt pauschale Prozentzuschläge bilden Prozesse die Grundlage der Zurechnung von Kosten. Nachfolgendes Beispiel soll die zwei Berechnungsvarianten vergleichend gegenüberstellen.