Verpflichtende IKS-Prüfung, stärkerer Kontakt zwischen Jahresabschlussprüfer und Aufsichtsrat und eine Erweiterung des Prüfungsumfanges bzw. des Bestätigungsvermerks sind wesentliche Elemente des KonTraG für eine effizientere Risikoprävention.
Verpflichtende IKS-Prüfung, stärkerer Kontakt zwischen Jahresabschlussprüfer und Aufsichtsrat und eine Erweiterung des Prüfungsumfanges bzw. des Bestätigungsvermerks sind wesentliche Elemente des KonTraG für eine effizientere Risikoprävention.