Abstract: Die grunderwerbsteuerliche Differenzierung zwischen unentgeltlichen und entgeltlichen Erwerben ist derzeit nur von untergeordneter Bedeutung.1) Wesentlich begünstigt werden jedoch Erwerbe innerhalb des Familienverbandes – und zwar unabhängig vom Rechtsgeschäftscharakter und sowohl auf Ebene der Bemessungsgrundlage als auch auf Ebene des Steuersatzes.